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Eigentum bedeutet mehr Verantwortung |
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Als Grundstückseigentümer und Hausbesitzer sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück so abzusichern, dass dort keine Person zu Schaden kommen kann. So sind Sie für alle Wege auf Ihrem Grundstück verantwortlich, wenn es um eine ausreichende Beleuchtung sowie um die Streu- und Reinigungspflicht geht. Das Hoffen auf einen milden Winter bietet in der Regel keinen ausreichenden Schutz.
Selbst wenn Sie die Pflichten des Streuens oder Räumens auf einen Ihrer Mieter übertragen haben, haften Sie als Eigentümer. Dies gilt auch für Schäden, die durch herab fallende Dachziegel oder Teile des Mauerwerks verursacht werden. Mit einem zuverlässigen Versicherungsschutz vermeiden Sie finanzielle Experimente aus unkalkulierbaren Risiken.
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Versicherungsschutz besteht |
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als Haus- und Grundstücksbesitzer |
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als Bauherr für die im Inland
gelegene Immobilie bis zu einer Bausumme
von 50.000 EUR je Bauvorhaben |
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für Ansprüche aus der gesetzlichen
Haftpflicht der Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer aus dem gemeinschaftlichen Eigentum |
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für Ansprüche der persönlichen
gesetzlichen Haftpflicht des Verwalters und der Wohnungseigentümer
bei Betätigung im Interesse und Zwecke der Gemeinschaft |
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für Ansprüche einzelner
Wohnungseigentümer
• gegen den Verwalter
• gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
für gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern
bei Betätigung im
Interesse und Zwecke der
Gemeinschaft |
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für Personen, die der Versicherungsnehmer
durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung
und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat
für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen
in Anspruch genommen werden |
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Versicherte Leistungen |
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6 Millionen € pauschal
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
(wahlweise 3 Millionen € pauschal versicherbar),
1 Million € für Mietsachschäden |
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Mitversicherung von Schäden
durch
Auslaufen gewässerschädlicher
Stoffe –
Keine Unterscheidung zwischen Eigennutzung und
Vermietungsobjekten |
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