Beitragsfreistellungen / -rückerstattungen
- Beitragsfreie Weiterführung der Versicherung bei Tod des Versiche-
rungsnehmer für den mitversicherten Lebenspartner für 2 Jahre
- Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung
bei Tod des Versicherungsnehmers (bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres des Kindes)
- Beitragserstattung bei Arbeitslosigkeit für
maximal 12 Monate
- Beitragserstattung bei Arbeitsunfähigkeit für
maximal 12 Monate
- Beitragsfreie Mitversicherung des Neugeborenen
bis zu einem Jahr
Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.