Mitversicherte Unfallereignisse
Allgemeines
- Vergiftungen durch Gase, Dämpfe, Staubwolken, Säuren
- Rettung von Menschenleben und Sachen sowie deren
rechtmäßige Verteidigung
- Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Tod durch Ertrinken und Ersticken (unter Wasser)
- Verschollenheit
- Erfrierungen
- Bewusstseinsstörungen infolge Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
- Durch Trunkenheit – beim Lenken eines Kfz unter 1,1 ‰
- alkoholbedingte Unfälle ohne Lenken eines Kfz
- Unfälle von Minderjährigen durch Lenken eines Land- oder Wasserfahrzeugs ohne Führerschein, sofern keine Straftat vorliegt
- Unfälle von Minderjährigen beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern, sofern keine Straftat vorliegt
- Passives Kriegsrisiko – 7 bis 14 Tage
- Lebensmittelvergiftungen, sofern Erkrankung und Feststellung innerhalb einer Woche nach Einnahme erfolgt ist
- Folgen von allgemeinen Vergiftungen durch Aufnahme
sonstiger Stoffe bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
- Gesundheitsschädigungen durch Strahlen
(Röntgen, Maser, Laser, künstliches UV-Licht, etc.)
- Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut
- Unfall in Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes
Erhöhte Kraftanstrengung
- Verrenkungen an Gelenken
- Leistenbrüche
- Zerreißungen und Zerrungen an Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln
Infektionen
- FSME (durch Zeckenbiss)
- Wundinfektionen
- plötzliches Einspritzen von Erregern durch Augen, Mund oder Nase bei Ausübung der Berufstätigkeit
- Leistung bei Infektionen bereits ab 1% Invalidität
- Leistung bei Infektionen für alle versicherten Leistungsarten
Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.