Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Krankenhaustagegeld bis 1.000 Tage
- Auslandskrankenhaustagegeld: Verdopplung für max. 2 Wochen
- Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Rehaklinik bei unmittelbarer Anschlussheilbehandlung
- Genesungsgeld für 100 Tage in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes
- Genesungsgeld auch dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt
- Bei ambulanten Operationen werden pauschal 3 Tage Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt
Unfalltod
- Todesfallleistung wird auch bei Verschollenheit gezahlt
Invaliditätsleistung
- Invaliditätseintritt innerhalb von 12 Monaten
- Invaliditätsfeststellung und -anmeldung bis 18 Monate nach Unfalleintritt
- Vorschusszahlung auf Invaliditätsleistung in Höhe der Todesfallsumme
- keine Verrentung der Invaliditätsleistung
(Kapitalleistung, auch über das 65. Lebensjahr hinaus)
- Fristverlängerung der Neubemessung bei Kindern bis zum
14. Lebensjahr = 5 Jahre
(maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.