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Versicherungsleistungen
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Krankenhaustagegeld bis 1.000 Tage innerhalb von 5 Jahren
- Auslandskrankenhaustagegeld: Verdopplung für max. 3 Wochen
- Gemischte Institute
- Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Rehaklinik bei unmittelbarer Anschlussbehandlung
- Genesungsgeld für 100 Tage in Höhe des versicherten KHTG
- Genesungsgeld auch dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt
- Eigenbehaltskosten im Krankenhaus 10 €/Tag für 14 Tage
- Bei ambulanten Operationen werden pauschal 3 Tage Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt
Unfalltod
- Doppelte Todesfall-Leistung bei Tod beider Elternteile – maximal 50.000 €
- Todesfall-Leistung wird bei Unfalltod innerhalb 24 Monaten gezahlt
Erweiterte Übergangsleistung
- 25% der versicherten Leistung, wenn nach 3 Monaten noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 100% besteht
- 100% der versicherten Leistung, wenn nach 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 50% besteht
- Bei Schwerverletzung wird die Leistung als Sofortleistung fällig
Invaliditätsleistung
- Invaliditätseintritt innerhalb von 12 Monaten
- Invaliditätsfeststellung und -anmeldung bis 18 Monate nach Unfalleintritt
- Vorschusszahlung auf Invaliditätsleistung, 10% der Invaliditätsgrundsumme, maximal 15.000 € – obwohl Unfalltod nicht versichert wurde
- keine Verrentung der Invaliditätsleistung (Kapitalleistung, auch über das 65. Lebensjahr hinaus)
- Frist für Neubemessung des Invaliditätsgrades (Versicherungsnehmer bis 36 Monate/Versicherer bis 24 Monate)
- Fristverlängerung der Neubemessung bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr = 5 Jahre (maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

