Versicherungsleistungen

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

  • Krankenhaustagegeld bis 1.000 Tage innerhalb von 5 Jahren
  • Auslandskrankenhaustagegeld: Verdopplung für max. 3 Wochen
  • Gemischte Institute
  • Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Rehaklinik bei unmittelbarer Anschlussbehandlung
  • Genesungsgeld für 100 Tage in Höhe des versicherten KHTG
  • Genesungsgeld auch dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt
  • Eigenbehaltskosten im Krankenhaus 10 €/Tag für 14 Tage
  • Bei ambulanten Operationen werden pauschal 3 Tage Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt

Unfalltod

  • Doppelte Todesfall-Leistung bei Tod beider Elternteile – maximal 50.000 €
  • Todesfall-Leistung wird bei Unfalltod innerhalb 24 Monaten gezahlt

Erweiterte Übergangsleistung

  • 25% der versicherten Leistung, wenn nach 3 Monaten noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 100% besteht
  • 100% der versicherten Leistung, wenn nach 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 50% besteht
  • Bei Schwerverletzung wird die Leistung als Sofortleistung fällig

Invaliditätsleistung

  • Invaliditätseintritt innerhalb von 12 Monaten
  • Invaliditätsfeststellung und -anmeldung bis 18 Monate nach Unfalleintritt
  • Vorschusszahlung auf Invaliditätsleistung, 10% der Invaliditätsgrundsumme, maximal 15.000 € – obwohl Unfalltod nicht versichert wurde
  • keine Verrentung der Invaliditätsleistung (Kapitalleistung, auch über das 65. Lebensjahr hinaus)
  • Frist für Neubemessung des Invaliditätsgrades (Versicherungsnehmer bis 36 Monate/Versicherer bis 24 Monate)
  • Fristverlängerung der Neubemessung bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr = 5 Jahre (maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

 

Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.