Vorerkrankungen

  • Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen erst ab 35 %

Kostenerstattungen

  • Ärztliche Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruches entstehen
  • Erstattung des Verdienstausfalls – bei Selbstständigen ohne Nachweis 1,5‰ der Invaliditätssumme, maximal 200 €

Beitragsfreistellung/-rückerstattungen

  • Beitragsfreie Weiterführung der Versicherung bei Tod des Versicherungsnehmers für den mitversicherten Lebenspartner für 2 Jahre
  • Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers
  • Beitragserstattung bei Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate
  • Beitragserstattung bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 12 Monate
  • Beitragsfreie Mitversicherung des Neugeborenen bis zu einem Jahr

Weitere Besonderheiten

  • Keine Obliegenheitsverletzung durch Nichtanzeige von zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen
  • Meldung des Unfalltodes erst nach Kenntnisnahme durch den Bezugsberechtigten bzw. den Versicherungsnehmer
  • Versehensklausel in Bezug auf Anzeigepflicht/Obliegenheit
  • Bedingungsänderungen ohne Prämienzuschlag zu Gunsten der Versicherten beziehen sich auch auf die laufenden Verträge
  • Vertragsfortsetzung auch über 75. Lebensjahr hinaus bei Halbierung der Versicherungssumme und gleich bleibendem Beitrag oder Beitragserhöhung und gleich bleibender Versicherungssumme

 

Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.