Versicherungsleistungen

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

  • Krankenhaustagegeld bis 1.000 Tage
  • Auslandskrankenhaustagegeld: Verdopplung für max. 2 Wochen
  • Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Rehaklinik bei unmittelbarer Anschlussheilbehandlung
  • Genesungsgeld für 100 Tage in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes
  • Genesungsgeld auch dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt
  • Bei ambulanten Operationen werden pauschal 3 Tage Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt

Unfalltod

  • Todesfallleistung wird auch bei Verschollenheit gezahlt

Invaliditätsleistung

  • Invaliditätseintritt innerhalb von 12 Monaten
  • Invaliditätsfeststellung und -anmeldung bis 18 Monate nach Unfalleintritt
  • Vorschusszahlung auf Invaliditätsleistung in Höhe der Todesfallsumme
  • keine Verrentung der Invaliditätsleistung (Kapitalleistung, auch über das 65. Lebensjahr hinaus)
  • Fristverlängerung der Neubemessung bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr = 5 Jahre (maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

 

Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.