Mitversicherte Unfallereignisse

Allgemeines

  • Vergiftungen durch Gase, Dämpfe, Staubwolken, Säuren
  • Rettung von Menschenleben und Sachen sowie deren rechtmäßige Verteidigung
  • Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Tod durch Ertrinken und Ersticken (unter Wasser)
  • Verschollenheit
  • Erfrierungen
  • Bewusstseinsstörungen infolge Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
  • Durch Trunkenheit – beim Lenken eines Kfz unter 1,1 ‰
  • alkoholbedingte Unfälle ohne Lenken eines Kfz
  • Unfälle von Minderjährigen durch Lenken eines Land- oder Wasserfahrzeugs ohne Führerschein, sofern keine Straftat vorliegt
  • Unfälle von Minderjährigen beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern, sofern keine Straftat vorliegt
  • Passives Kriegsrisiko – 7 bis 14 Tage
  • Lebensmittelvergiftungen, sofern Erkrankung und Feststellung innerhalb einer Woche nach Einnahme erfolgt ist
  • Folgen von allgemeinen Vergiftungen durch Aufnahme sonstiger Stoffe bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Gesundheitsschädigungen durch Strahlen
  • Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut
  • Unfall in Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes

Erhöhte Kraftanstrengung

  • Verrenkungen an Gelenken
  • Leistenbrüche
  • Zerreißungen und Zerrungen an Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln

Infektionen

  • FSME (durch Zeckenbiss)
  • Wundinfektionen
  • plötzliches Einspritzen von Erregern durch Augen, Mund oder Nase bei Ausübung der Berufstätigkeit
  • Leistung bei Infektionen bereits ab 1% Invalidität
  • Leistung bei Infektionen für alle versicherten Leistungsarten

 

Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.