Mitversicherte Unfallereignisse

Allgemeines

  • Vergiftungen durch Gase, Dämpfe, Staubwolken, Säuren
  • Rettung von Menschenleben und Sachen sowie deren rechtmäßige Verteidigung
  • Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Tod durch Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren
  • Verschollenheit
  • Unfall in Folge von Bewusstseinsstörungen durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
  • Unfall in Folge von Bewusstseinsstörungen durch Krampfanfälle
  • Durch Trunkenheit – beim Lenken eines Kfz bis 1,5 ‰
  • Passives Kriegsrisiko – Frist verlängert auf 14 Tage bzw. einen Monat
  • Lebensmittelvergiftungen
  • Folgen von allgemeinen Vergiftungen durch Aufnahme sonstiger Stoffe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Gesundheitsschädigungen durch Strahlen
  • Röntgenstrahlen
  • Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut
  • Unfall in Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes
  • Krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen durch unfallbedingte Ursache

Erhöhte Kraftanstrengung

  • Verrenkungen, Zerreißungen, Zerrungen
  • Knochenbrüche
  • Leistenbrüche
  • Bauch- und Unterleibsbrüche

Infektionen

  • Durch Tierbisse einschließlich Infektionsfolgen
  • Durch Insektenstiche und Zeckenbisse
  • Durch plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund und Nase
  • Durch Beschädigung der Haut, sofern mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt ist
  • Infektionskrankheiten – z. B. Borreliose, Cholera, Gürtelrose, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Tollwut, Windpocken etc.
  • Impfschäden
  • Leistung bei Infektionen bereits ab 1% Invalidität
  • Leistung bei Infektionen für alle versicherten Leistungsarten

 

Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.