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Sozialversicherungsfrei- oder pflichtig?
Eine Überprüfung schafft Klarheit und lohnt immer!
Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt wurde auch die Sozialversicherung für Familienangehörige neu geregelt.
So muss zukünftig der Status zur Sozialversicherungspflicht von der BfA zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses geprüft und festgelegt werden. Dieser ist dann nachfolgend für alle Sozialversicherungsträger bindend.
Die Neuregelung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die am oder nach dem 01. Januar 2005 geschlossen wurden. Altfälle sind somit von der neuen Regelung nicht betroffen.
Ob als Geschäftsführer einer GmbH, geschäftsführender bzw. Minderheits-Gesellschafter, Prokurist oder gar mitarbeitender Familienangehöriger – Monat für Monat zahlen Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge, um auf der sicheren Seite zu stehen und im schlimmsten Fall bestens abgesichert zu sein.
1,8 Mio Menschen in Deutschland zahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge, während ihnen im Leistungsfall der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Rentenbezug verwehrt bleibt!
Ein Neuer Markt: Die Begleitung bei der Überprüfung der Sozialversicherungspflicht.
Für Sie haben wir den erfahrendsten Anbieter – pro votum – auf dem Gebiet der Überprüfung ihres Sozialversicherungsstatus als Partner gewonnen.
pro votum ist ein bundesweit agierendes Unternehmen, welches sich sehr erfolgreich auf die unterstützende Begleitung bei der Überprüfung zur Sozialversicherungspflicht spezialisiert hat. Damit bieten sie Selbstständigen und Angestellten eine zukunftsweisende Dienstleistung, die in enger Kooperation mit Rechtsanwälten und Sozialversicherungs-Fach-Angestellten realisiert wird.
Eine Dienstleistung, die sich letztlich für alle Beteiligten auszahlt.
Weitere Informationen zu pro votum finden Sie unter: www.pro-votum.de
